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Steuerliche Aspekte beim Immobilienkauf

Beim Kauf einer Immobilie auf Mallorca spielen steuerliche Aspekte eine zentrale Rolle. Neben der Grunderwerbsteuer (ITP) oder Mehrwertsteuer (IVA) fallen auch jährliche Eigentumssteuern, Einkommensteuern für Nicht-Residenten und Kapitalertragssteuern beim Verkauf an. Wer seine Steuerpflichten nicht kennt, riskiert hohe Nachzahlungen oder Strafen.

Dieser Villas Mallorca Guide gibt eine detaillierte Übersicht über alle relevanten Steuern beim Immobilienkauf und -besitz, inklusive Steueroptimierungstipps für Investoren und Residenten.

Inhaltsverzeichnis

Einmalige Steuern beim Immobilienkauf

Käufer müssen je nach Art der Immobilie eine der folgenden Steuern zahlen:

  • Grunderwerbsteuer (ITP) – bei Kauf einer Bestandsimmobilie
  • Mehrwertsteuer (IVA) & Stempelsteuer (AJD) – bei Kauf einer Neubauimmobilie

Grunderwerbsteuer (ITP) für Bestandsimmobilien

Die Höhe der ITP richtet sich nach dem Kaufpreis:

  • 8 % für Immobilien bis 400.000 €
  • 9 % für Immobilien zwischen 400.001 – 600.000 €
  • 10 % für Immobilien zwischen 600.001 – 1.000.000 €
  • 11 % für Immobilien über 1.000.001 €

Beispiel: Kauf einer Bestandsimmobilie für 750.000 €

  • ITP = 32.000 € + 18.000 € + 15.000 € = 65.000 €

Tipp von Villas Mallorca: Die Steuer basiert auf dem höheren Wert aus Kaufpreis oder behördlich geschätztem Marktwert – daher sollten Käufer prüfen, ob eine offizielle Schätzung vorteilhaft ist.

Mehrwertsteuer (IVA) & Stempelsteuer (AJD) für Neubauten

  • Gilt für den Kauf einer Neubauimmobilie direkt vom Bauträger.
  • Steuerlast:
    • 10 % Mehrwertsteuer (IVA) auf den Kaufpreis
    • 1,5 % Stempelsteuer (AJD)
      Beispiel: Kauf eines Neubaus für 500.000 €
  • IVA: 10 % → 50.000 €
  • AJD: 1,5 % → 7.500 €
  • Gesamtkosten: 57.500 €

Villas Mallorca Empfehlung: Käufer sollten genau prüfen, ob ein Neubau oder eine Bestandsimmobilie steuerlich vorteilhafter ist.

Jährliche Steuern für Immobilieneigentümer

Folgende Steuern sind jährlich zu zahlen:

  • Grundsteuer (IBI) – jährlich fällig für alle Immobilienbesitzer
  • Einkommensteuer für Nicht-Residenten (IRNR) – für Eigentümer ohne Wohnsitz in Spanien
  • Vermögenssteuer (IP) – für Eigentümer mit Immobilienwert über Steuerfreigrenz

Grundsteuer (IBI – Impuesto sobre Bienes Inmuebles)

  • Die IBI wird jährlich von der Gemeinde erhoben.
  • Höhe: 0,4 % – 1,1 % des Katasterwerts der Immobilie.

Beispiel:

  • Katasterwert der Immobilie: 250.000 €
  • IBI (Durchschnittssatz 0,8 %) = 2.000 € pro Jahr

Einkommensteuer für Nicht-Residenten (IRNR)

  • Pflicht für alle Nicht-Residenten, die eine Immobilie auf Mallorca besitzen.
  • Selbst wenn die Immobilie nicht vermietet wird, fällt eine Steuer an!
  • Berechnung: 2 % des Katasterwerts x Steuersatz (19 % für EU-Bürger, 24 % für Nicht-EU-Bürger).

Beispiel:

  • Katasterwert der Immobilie: 250.000 €
  • Steuerlast für EU-Bürger: (250.000 € x 2 % x 19 %) = 950 € jährlich
  • Steuerlast für Nicht-EU-Bürger: (250.000 € x 2 % x 24 %) = 1.200 € jährlich

Tipp von Villas Mallorca: Die Steuer kann durch Abzüge gesenkt werden, wenn das Objekt als Erstwohnsitz genutzt wird.

Vermögenssteuer (Impuesto sobre el Patrimonio – IP)

  • Gilt nur für Immobilienbesitzer mit Vermögen über 700.000 € (Residenten) bzw. 3.000.000 € (Nicht-Residenten).
  • Steuersätze zwischen 0,2 – 3,5 % des Nettovermögens über der Freigrenze.

Villas Mallorca Empfehlung: Käufer sollten ihr Vermögen frühzeitig strukturieren, um die Steuerbelastung zu minimieren.

Steuern beim Immobilienverkauf

Beim Verkauf einer Immobilie fallen folgende Steuern an:

  • Kapitalertragssteuer (CGT) – Steuer auf den Gewinn
  • Plusvalía Municipal – Wertsteigerungssteuer für das Grundstück

Kapitalertragssteuer (CGT – Impuesto sobre la Renta de No Residentes)

Steuersätze:

  • 19 % für EU-Bürger
  • 24 % für Nicht-EU-Bürger
    • Berechnet auf die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis, abzüglich nachweisbarer Kosten.

Beispiel:

  • Kaufpreis 300.000 €, Verkaufspreis 500.000 €
  • Gewinn: 200.000 €
  • Steuer (19 % für EU-Bürger) = 38.000 €

Villas Mallorca Empfehlung: Käufer sollten alle verbessernden Investitionen und Kaufnebenkosten dokumentieren, um die Steuerlast zu senken.

Plusvalía Municipal (Grundstückswertzuwachssteuer)

  • Steuer auf die Wertsteigerung des Grundstücks zwischen Kauf & Verkauf.
  • Berechnung basiert auf:
    • Katasterwert des Grundstücks
    • Dauer der Besitzzeit (bis zu 20 Jahre)
    • Steuersätze der jeweiligen Gemeinde

Beispiel:

  • Grundstückswert bei Kauf: 50.000 €
  • Grundstückswert bei Verkauf: 75.000 €
  • Wertsteigerung: 25.000 €
  • Plusvalía = Je nach Gemeinde ca. 2.000 – 5.000 €

Tipp von Villas Mallorca: Die Plusvalía kann unter bestimmten Bedingungen reduziert oder vermieden werden.

Steueroptimierung für Käufer & Investoren

Tipps zur Steuerersparnis:

  • Steuerlich optimierte Kaufstruktur wählen (z. B. Kauf über eine spanische S.L.)
  • Möglichkeit von Steuerfreibeträgen & Abschreibungen prüfen
  • Frühzeitige Steuerplanung mit Experten abstimmen

Villas Mallorca Empfehlung: Eine strategische Steuerplanung kann helfen, langfristig Tausende Euro zu sparen!

Fazit & Villas Mallorca Empfehlung

  • Beim Immobilienkauf auf Mallorca sind Steuern ein entscheidender Faktor.
  • Nicht-Residenten haben andere steuerliche Pflichten als Residenten.
  • Eine professionelle Steuerberatung kann erhebliche Einsparungen ermöglichen.

Villas Mallorca hilft Käufern und Investoren, die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen

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