Welche Steuern fallen bei der Ferienvermietung auf Mallorca an?
- Einkommenssteuer für Mieteinnahmen (IRPF für Residenten / IRNR für Nicht-Residenten).
- Mehrwertsteuer (IVA) – abhängig von der Vermietungsart.
- Tourismussteuer (Ecotasa) – vom Gast zu zahlen, aber vom Eigentümer abzuführen.
- Grundsteuer (IBI) & Müllgebühr (Tasa de Basura) als laufende Kosten.
Tipp: Unser Partnernetzwerk bietet eine umfassende Steuerberatung für Ferienvermieter & Investor
Steuern – Welche Abgaben müssen Vermieter zahlen?
Nicht-Residenten (IRNR – Impuesto sobre la Renta de No Residentes)
- Steuersatz: 19 % für EU-Bürger, 24 % für Nicht-EU-Bürger.
- Keine Pauschalabzüge, nur belegbare Ausgaben abzugsfähig.
- Einnahmen müssen quartalsweise gemeldet & versteuert werden.
Tipp: Eine Steueroptimierung durch eine spanische Gesellschaft kann Vorteile bringen – steuerliche Beratung ist entscheidend.
Residenten (IRPF – Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas)
- Einkünfte aus der Ferienvermietung unterliegen der spanischen Einkommensteuer.
- Progressive Steuersätze von 19–47 %, je nach Einkommenshöhe.
- Betriebsausgaben wie Strom, Wasser & Verwaltungskosten absetzbar.
Tipp: Wer seine Immobilie langfristig vermietet, kann zusätzliche Steuervergünstigungen erhalten.
Tourismussteuer (Ecotasa) – Abgabe für Feriengäste
- Gilt für alle Ferienunterkünfte mit einer offiziellen Lizenz.
- Je nach Saison zwischen 1–4 € pro Nacht & Person.
- Kinder unter 16 Jahren sind von der Abgabe befreit.
Mehrwertsteuer (IVA) – Wann fällt sie an?
- Private Ferienvermietung ohne Hoteldienstleistungen: Keine IVA-Pflicht (nur Einkommenssteuer).
- Wenn Zusatzleistungen wie Reinigung, Verpflegung oder Rezeption angeboten werden: 10 % IVA fällig.
- Langfristige Vermietung (über 12 Monate) ist von der Mehrwertsteuer befreit.
Abzugsfähige Kosten für Ferienvermieter – Optimierung
- Hypothekenzinsen & Finanzierungskosten.
- Instandhaltungs- & Reparaturkosten.
- Versicherungen & Immobilienverwaltung.
- Möblierung, Ausstattung & Marketingkosten.
Häufige Fehler & wie man sie vermeidet
❌ Einnahmen nicht korrekt melden – hohe Strafen drohen.
✔ Lösung: Steuern quartalsweise ordnungsgemäß anmelden.
❌ Tourismussteuer nicht abführen – Bußgelder möglich.
✔ Lösung: Ecotasa-Zahlungen fristgerecht über das Online-Portal abwickeln.
❌ Mehrwertsteuerpflicht ignorieren – steuerliche Nachforderungen.
✔ Lösung: Prüfen, ob Zusatzleistungen zur IVA-Pflicht führen.
📌 Tipp: Unsere Partner bieten Steuerberatung für Ferienvermieter an & optimieren die Abgabenlast.
Fazit
Die steuerliche Behandlung von Ferienvermietung auf Mallorca ist komplex, doch mit der richtigen Planung & Optimierung können hohe Abgaben & Strafen vermieden werden.
Villas Mallorca ist seit 2008 spezialisiert auf die Verwaltung und Vermietung von Ferienimmobilien. Unser Partnernetzwerk berät in steuerlichen Aspekten.
Für Steuererklärungen, Buchhaltungsservice & Lizenzmanagement bietet das Partnernetzwerk von Villas Mallorca maßgeschneiderte Lösungen.

