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Steuerliche Pflichten für Ferienvermieter auf den Balearen – Abgaben, Pflichten & Optimierung

Die Vermietung von Ferienimmobilien auf Mallorca kann äußerst lukrativ sein – doch wer eine Immobilie kurzfristig vermietet, muss die steuerlichen Pflichten genau kennen. Steuerliche Fehler können zu hohen Nachzahlungen & Strafen führen.

Der Villas Mallorca Guide zu steuerlichen Pflichten für Ferienvermieter gibt eine umfassende Übersicht über Steuern, Abgaben & Optimierungsstrategien für eine rentable Ferienvermietung.

Inhaltsverzeichnis

Welche Steuern fallen bei der Ferienvermietung auf Mallorca an?

  • Einkommenssteuer für Mieteinnahmen (IRPF für Residenten / IRNR für Nicht-Residenten).
  • Mehrwertsteuer (IVA) – abhängig von der Vermietungsart.
  • Tourismussteuer (Ecotasa) – vom Gast zu zahlen, aber vom Eigentümer abzuführen.
  • Grundsteuer (IBI) & Müllgebühr (Tasa de Basura) als laufende Kosten.

Tipp: Unser Partnernetzwerk bietet eine umfassende Steuerberatung für Ferienvermieter & Investor

Steuern – Welche Abgaben müssen Vermieter zahlen?

Nicht-Residenten (IRNR – Impuesto sobre la Renta de No Residentes)

  • Steuersatz: 19 % für EU-Bürger, 24 % für Nicht-EU-Bürger.
  • Keine Pauschalabzüge, nur belegbare Ausgaben abzugsfähig.
  • Einnahmen müssen quartalsweise gemeldet & versteuert werden.

Tipp: Eine Steueroptimierung durch eine spanische Gesellschaft kann Vorteile bringen – steuerliche Beratung ist entscheidend.

Residenten (IRPF – Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas)

  •  Einkünfte aus der Ferienvermietung unterliegen der spanischen Einkommensteuer.
  • Progressive Steuersätze von 19–47 %, je nach Einkommenshöhe.
  • Betriebsausgaben wie Strom, Wasser & Verwaltungskosten absetzbar.

Tipp: Wer seine Immobilie langfristig vermietet, kann zusätzliche Steuervergünstigungen erhalten.

Tourismussteuer (Ecotasa) – Abgabe für Feriengäste

  • Gilt für alle Ferienunterkünfte mit einer offiziellen Lizenz.
  • Je nach Saison zwischen 1–4 € pro Nacht & Person.
  • Kinder unter 16 Jahren sind von der Abgabe befreit.
Tipp: Die Steuer muss über die Plattform der balearischen Regierung angemeldet & abgeführt werden.

Mehrwertsteuer (IVA) – Wann fällt sie an?

  • Private Ferienvermietung ohne Hoteldienstleistungen: Keine IVA-Pflicht (nur Einkommenssteuer).
  • Wenn Zusatzleistungen wie Reinigung, Verpflegung oder Rezeption angeboten werden: 10 % IVA fällig.
  • Langfristige Vermietung (über 12 Monate) ist von der Mehrwertsteuer befreit.
Tipp: Wer Ferienvermietung professionell betreibt, sollte sich steuerlich als Unternehmer registrieren.

Abzugsfähige Kosten für Ferienvermieter – Optimierung

  • Hypothekenzinsen & Finanzierungskosten.
  • Instandhaltungs- & Reparaturkosten.
  • Versicherungen & Immobilienverwaltung.
  • Möblierung, Ausstattung & Marketingkosten.
Tipp: Genaue Buchführung & Belege sind essenziell für Steuerabzüge – professionelle Steuerberatung empfohlen.

Häufige Fehler & wie man sie vermeidet

 Einnahmen nicht korrekt melden – hohe Strafen drohen.
Lösung: Steuern quartalsweise ordnungsgemäß anmelden.

 Tourismussteuer nicht abführen – Bußgelder möglich.
Lösung: Ecotasa-Zahlungen fristgerecht über das Online-Portal abwickeln.

 Mehrwertsteuerpflicht ignorieren – steuerliche Nachforderungen.
Lösung: Prüfen, ob Zusatzleistungen zur IVA-Pflicht führen.

📌 Tipp: Unsere Partner bieten  Steuerberatung für Ferienvermieter an & optimieren die Abgabenlast.

Fazit

Die steuerliche Behandlung von Ferienvermietung auf Mallorca ist komplex, doch mit der richtigen Planung & Optimierung können hohe Abgaben & Strafen vermieden werden.

Villas Mallorca ist seit 2008 spezialisiert auf die Verwaltung und Vermietung von Ferienimmobilien. Unser Partnernetzwerk berät in steuerlichen Aspekten.

Für Steuererklärungen, Buchhaltungsservice & Lizenzmanagement bietet das Partnernetzwerk von Villas Mallorca maßgeschneiderte Lösungen.

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