Können Ausländer problemlos Immobilien auf Mallorca kaufen?
- Ja, der Immobilienerwerb ist für EU- & Nicht-EU-Bürger möglich.
- Keine besonderen Genehmigungen erforderlich, außer bei ländlichen Schutzgebieten.
- Erwerb über Privatperson oder spanische Gesellschaft möglich.
Tipp: Eine professionelle Rechtsberatung & Steuerplanung sind essenziell, um spätere Probleme zu vermeiden.
Die wichtigsten Schritte beim Immobilienkauf für Ausländer
NIE-Nummer beantragen – Die steuerliche Identifikationsnummer
- Jeder ausländische Käufer benötigt eine NIE-Nummer (Número de Identificación de Extranjero).
- Wird für den Kaufvertrag, Steuerzahlungen & Bankgeschäfte benötigt.
- Beantragung bei der Ausländerbehörde oder über einen Anwalt möglich.
Tipp: Das Partnernetzwerk von Villas Mallorca unterstützt Käufer bei der schnellen Beantragung der NIE-Nummer.
Kaufvertrag & Reservierungsvereinbarun
- Privater Vorvertrag (Contrato de Arras) mit 10 % Anzahlung üblich.
- Kaufvertrag muss vor einem spanischen Notar abgeschlossen werden.
- Grundbucheintrag erforderlich, um den Kauf rechtskräftig zu machen
Tipp: Vor Unterzeichnung alle rechtlichen Belastungen & Hypotheken prüfen lassen.
Steuerliche Aspekte beim Immobilienkauf
- Grunderwerbsteuer (ITP) für Bestandsimmobilien: 8–11 %.
- Mehrwertsteuer (IVA) bei Neubauten: 10 % + Notarkosten.
- Kapitalertragssteuer für Nicht-Residenten: 19–24 % auf den Gewinn beim Wiederverkauf.
Tipp: Durch steuerliche Optimierung lassen sich Abgaben & Gebühren reduzieren.
Ferienvermietung & Langzeitmiete – Rechtliche Vorgaben
Ferienvermietung – Strenge Lizenzanforderungen
- Eine offizielle Vermietungslizenz (ETV) ist erforderlich.
- Nicht in allen Gebieten sind Ferienvermietungen erlaubt.
- Registrierung im Tourismusregister der Balearen notwendig.
Tipp: Villas Mallorca bietet umfassende Beratung zur Lizenzierung von Ferienimmobilien.
Langzeitvermietung – Mietschutz & Vertragsgestaltung
- Langzeitmietverträge unterliegen dem spanischen Mietrecht.
- Mindestlaufzeit von 5 Jahren für Verträge mit Privatpersonen.
- Mieterhöhungen sind an die offizielle Inflationsrate gekoppelt.
Tipp: Verträge sollten von einem Anwalt geprüft werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Eigentumsrechte & Erbschaftsrecht für ausländische Investoren
- Erbschaftssteuer für Nicht-Residenten variiert je nach Verwandtschaftsgrad.
- Immobilien können über eine spanische Gesellschaft verwaltet werden, um steuerliche Vorteile zu nutzen.
- Schenkungen unterliegen ebenfalls der spanischen Steuerpflicht.
Tipp: Ein Testament in Spanien kann steuerliche Nachteile vermeiden & Erbschaftsprozesse erleichtern.
Häufige Fehler & wie man sie vermeidet
❌ Kauf ohne gründliche Prüfung des Grundbuchs.
✔ Lösung: Immer eine Due-Diligence-Prüfung durch einen Anwalt durchführen lassen.
❌ Fehlende Mietlizenz für Ferienvermietung.
✔ Lösung: Vor dem Kauf prüfen, ob eine Lizenz möglich ist.
❌ Steuerliche Fallstricke bei Kauf & Verkauf.
✔ Lösung: Steuerberater hinzuziehen, um Abgaben zu optimieren.
Tipp: Villas Mallorca bietet eine umfassende Kaufberatung & juristische Unterstützung für internationale Käufer.
Fazit
Der Kauf & die Vermietung von Immobilien auf Mallorca sind für ausländische Investoren problemlos möglich, erfordern jedoch eine präzise Planung & Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen.
Villas Mallorca ist spezialisiert auf den Immobilienkauf, die Ferienvermietung & steueroptimierte Investitionen auf den Balearen.
Für rechtliche Beratung, Vertragsprüfung & Lizenzmanagement bietet das Partnernetzwerk von Villas Mallorca maßgeschneiderte Lösungen für internationale Käufer.

