Recht und Steuern
Der Rechtsanwalt
Viele internationale und spanische Rechtsanwälte haben sich auf die Beratung und Betreuung von Mandanten spezialisiert, die auf Mallorca eine Immobilie erwerben möchten. Da es sich oft um grenzüberschreitende Fragestellungen handelt ist nicht nur Kenntnis des spanischen, sondern auch des internationalen Wirtschafts- und Steuerrechts unabdingbar.
Der Rechtanwalt bereitet den privatschriftlichen oder notariellen Kaufvertrag vor. Neben der Interessen wahrenden Unterstützung bei der Regelung der Vertragsinhalte überprüft er die Legalität des Objektes. Er überprüft ob die vorliegenden schriftlichen Dokumente und Nachweise, wie Baugenehmigungen, Bauabnahme, Wohnbarkeitsbestätigung etc., mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmen. Er überprüft, ob das Eigentumsregister keine Belastungen aufweist und alle Steuern und Abgaben bezahlt wurden. Gut aufgestellte Kanzleien kümmern sich zusätzlich auch um Finanzierungs- und Steuerfragen und betreuen die Kunden auch nach dem Immobilienerwerb bei etwaigen Mängeln, Gewährleistungsansprüchen, Umbaumaßnahmen oder den jährlichen Steuererklärungen.
Für die Kaufabwicklung einer Immobilie berechnen die auf Mallorca tätigen Rechtsanwälte im Durchschnitt ein Prozent des Kaufpreises der Immobilie.
Aber Vorsicht! Sollten durch zum Beispiel nicht fachgerechte Kaufberatung Schwierigkeiten auftreten, kann das Honorar auch ein Vielfaches hiervon betragen.
Um für beide Seiten unangenehme, spätere Überraschungen zu vermeiden, sollte die Honorarfrage stets nach dem – meist kostenlosen – Einführungsgespräch geklärt werden, da der Rechtsanwalt dann den Umfang der Arbeit überblicken kann. Im Moment gibt es keine gesetzlichen Regelungen, die die Honorarhöhe von spanischen Anwälten begrenzt!
Der Steuerberater
Im Vorfeld der Kaufentscheidung und des Kaufvertrages ist auch stets der Rat des Steuerberaters gefragt. Neben einer Erstberatung und steuerlichen Konzeption speziell im Hinblick auf den Erstwohnsitzstaat bietet der Steuerberater auch die zuverlässige Betreuung und Abwicklung aller steuerlichen Angelegenheiten an.
Nach spanischem Gesetz sind Nichtresidente verpflichtet, den Steuerbehörden einen Vertreter zu benennen, wenn sie in Spanien eine Betriebsstätte unterhalten oder in Spanien wirtschaftliche Tätigkeiten vornehmen.
Ist es sinnvoll, die Immobilie als natürliche Person zu kaufen oder ist die Gründung einer Gesellschaft vorteilhafter? Wie ist die Mallorca Immobilie mit dem Steuerkonzept in der Heimat vereinbar? Welche Investitionen machen nach steuerlichen Aspekten am meisten Sinn? Wie sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Falle einer Erbschaft?
Es macht Sinn auch vor dem Erwerb einer Auslandsimmobilie alle strategischen Entscheidungen von kompetenten Fachleuten begleiten zu lassen.
Standardinformationen hat auch hier ein versiertes Maklerunternehmen parat und wird Sie gerne auch beraten. Für die vertragliche Durchführung wird man jedoch immer gut beraten sein einen versierten international tätigen Steuerberater zu beauftragen.












