Der Notarbesuch
Der notarielle Kaufvertrag
Die Eintragung des neuen Besitzers im Eigentumsregister kann nur durch Vorlage eines notariell beurkundeten Kaufvertrages durchgeführt werden. Der notarielle Kaufvertrag muss in spanischer Sprache gefasst sein.
Notargebühren
Bei Urkunden mit bestimmbarem wirtschaftlichem Wert (Kaufverträge, Darlehen, Schenkungen, Erbschaften) liegen die Gebühren zwischen 0,3 % und 1,5 % abhängig vom jeweiligen Wert der Immobilie. Zusätzlich kommen noch pauschale Kosten für die Ausfertigung der Urkunden etc. dazu.












